Charta der Vielfalt

Wir haben unterzeichnet

Charta der Vielfalt

Wir setzen ein Zeichen in der Gesellschaft

Charta, übersetzt „die Urkunde“, setzt eines voraus. Man muss die Vorsätze bestreben und am besten leben. Die Vielfalt ist im Grunde genommen etwas Subjektives und vereint jedoch eine Fülle an verschiedensten Begebenheiten.

Die Charta der Vielfalt möchte genau mit diesen Grundsätzen in unserer Gesellschaft ein Zeichen setzen und folglich auch in möglichst vielen Unternehmen. Die Gesellschaft der heutigen Zeit lebt von der Kreativität verschiedener Nationen, der Toleranz in der Liebe und der Fähigkeit jedes einzelnen Körpers. Der uns allen bekannte erste Artikel des Grundgesetzes „die Würde des Menschen ist unantastbar“ schließt heutzutage genau diese Grundsätze mit ein. Jeder sollte die gleiche Wertschätzung erleben, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung. “Der Respekt vor dem Wunder der Vielfalt.”

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 1 – deutsches Grundgesetz

Als Familienunternehmen sieht PETER JENSEN es als seinen Verantwortungsbereich, diese Wertschätzung und Toleranz an unsere Mitarbeiter weiterzugeben, da auf diesem Wege eine Synergie in den Teams hergestellt werden kann. Das Ziel ist es, jedem Einzelnen eine Atmosphäre zu schaffen, die einlädt, motiviert und unbeschwert zur Arbeit zu kommen. Dies ist der Grundstein für ein erfolgreiches und wachsendes Unternehmen. PETER JENSEN ist es eine Herzensangelegenheit, die Charta der Vielfalt zu unterschreiben, denn die Thematik der Organisation bzw. der Urkunde hat eine hohe, wenn nicht sogar die höchste Priorität in der heutigen Gesellschaft und sollte weiterhin Gehör finden.