Für Förderanträge ab dem 01.01.2023

Informationen zum konformen Umgang

Seit Januar 2023 ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (Heizlastberechnung) durchzuführen, wenn eine Förderung über die BEG EM beantragt wird. Dies gilt übergreifend auch für alle Maßnahmen die im Programmteil Heizungsoptimierung (HZO) gefördert werden. Dies bedeutet, dass auch beim Tausch eines Wärmeerzeugers, z.B. Wärmepumpe, für den Gebäudebestand eine Heizlastberechnung nach DIN EN / TS 12831, erforderlich ist. Das Erstellen dieser Heizlastberechnung ist eine abrechenbare Dienstleistung, die durch den Endkunden beim Handwerker beauftragt werden muss.

Für Förderanträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt wurden, ist das Verfahren A für einige Fördertatbestände, u. a. beim Tausch des Wärmeerzeugers, noch zulässig. Bitte sprechen Sie gerne Ihren zuständigen Reisenden auch auf die Möglichkeit einer kostenlosen Software unseres Industriepartners Oventrop, an.

Link für das Video Oventrop Software “OV Plan”, geeignet für die Heizlastberechnung, Verfahren B, DIN EN / TS 12831 BAFA, Gebäudebestand, Einzelmaßnahme:

https://attendee.gotowebinar.com/recording/6585247144023154703

Nicht zu verwenden bei Fördermittelverfahren für die KfW!